Die Abschiebung von 81 verurteilten Straftätern nach Afghanistan ist ein notwendiger Schritt, um Ordnung in die Flüchtlingspolitik zu bringen.
Ein generelles Abschiebehindernis sehen wir nicht.
Aus unserer Sicht wären solche Gefahren lediglich bei zwei Gruppen gegeben: bei Frauen und bei aktiven Oppositionellen. Es ist offensichtlich, dass dies auf die Betroffenen in diesem Fall nicht zutrifft.
Dabei ist klar: Ohne eine gewisse Zusammenarbeit mit den Taliban ist eine solche Maßnahme nicht möglich. Das gehört zur politischen Ehrlichkeit dazu. Man muss anerkennen, dass es – wie so oft in der Politik – keinen völlig reibungslosen Weg gibt. Schwarz-Weiß-Denken hilft an dieser Stelle nicht weiter. In der notwendigen Abwägung kommen wir zu dem Schluss, dass die Abschiebungen angesichts der vorhandenen Handlungsalternativen der richtige Weg sind.
Denn: Die Alternative zur Abschiebung wäre, dass viele der Straftäter – die bereits einen Teil ihrer Haftstrafe in Deutschland verbüßt haben – in absehbarer Zeit freikommen würden. Angesichts des unsicheren Aufenthaltsstatus und der möglichen Rückfallgefahr der hier beschriebenen Straftäter ist kaum vorstellbar, dass jemand diese Verantwortung guten Gewissens übernehmen kann.
Verts Juli 2025