Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit notwendig
Wir Grünen sind im Umgang mit den Vorwürfen gegenüber Stefan Gelbhaar gescheitert. Wir reflektieren: Kurz vor der Nominierungsveranstaltung für die Berliner Liste zur Bundestagswahl wurden Vorwürfe sexueller Übergriffe seitens Stefan Gelbhaar in den Medien lanciert. Stefan wurde damit faktisch gezwungen, seine Kandidatur zurückzuziehen. Die ‘Drahtzieherin’ der Vorwürfe hatte diese jedoch frei erfunden. Bisher wurden keine weiteren schwerwiegenden Vorwürfe gegen Stefan bekannt. Soweit der ‘Fall Gelbhaar’.
Der Fall ‘Aufarbeitung’ stellt sich auch nicht besser dar: Es gibt eine parteiinterne Ombudsstelle, die offensichtlich nur eingerichtet wurde, um ‘ein Zeichen zu setzen’. Diese Ombudsstelle hat die Bearbeitung verschleppt, weswegen der Bundesvorstand das Verfahren an sich gezogen hatte. Eine Kommission hat den Vorgang inzwischen untersucht und einen in großen Teilen nicht veröffentlichten Bericht vorgelegt.
Wir bilanzieren: Nach über sechs Monaten gibt es keine handfesten Belege für Fehlverhalten von Stefan Gelbhaar. Alle bisher bekannten Vorwürfe gegen Stefan hätten, so scheint uns, zwischen den beteiligten Personen direkt geklärt werden können und auch müssen. Die Idee, ‘in dubio contra reum’ zu entscheiden, (also im Zweifel gegen den Beschuldigten) und anonym geäußerte und nicht belegbare Vorwürfe zu unterstützen und das als feministische Haltung zu betrachten, ist gescheitert und verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Als Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen entschuldigen wir uns bei Stefan Gelbhaar. Wir fordern den Bundesvorstand auf, sich ebenfalls bei Stefan zu entschuldigen, sich zu dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu bekennen,sich vom Ansatz “in dubio contra reum” als falsch verstandener feministischer Haltung zu distanzieren und Stefan offiziell zu rehabilitieren. Die Idee einer parteiinternen Ombudsstelle mit klaren Regeln ist weiterhin richtig und wichtig, um insbesondere Frauen, die unter Ausnutzung von Machtpositionen unter Druck geraten, im Konfliktfall zu unterstützen. Sie kann ein Instrument sein, um Betroffenen zu helfen, ihre Rechte zu wahren. Sie ist aber keine Maßnahme, um diese gegen Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Wir fordern den Bundesvorstand auf, das klarzustellen und binnengrüne Missverständnisse dazu entsprechend zu korrigieren.
Berlin, 15.6.2025
Unterzeichner, alphabetisch
Matthias Arlt, KV Freiburg
Henrik Auhagen, KV Konstanz
Sina Beckmann, MdL Niedersachsen, KV Friesland
Ulrich Drescher, KV Waldshut
Uschi Eid, ehem. StS, KV Esslingen
Volker Haese, KV Erzgebirge
Martin Hahn, MdL BaWü KV Bodensee
Holger Heimann, KV Heidelberg
Bärbel Heimann, KV Heidelberg
Nikolaus Huss, KV Tempelhof Schöneberg
Christoph Joachim, KV Tübingen
Dr. Marlene Klatt, KV Steinfurt
Reiner Knauer, KV Osterholz
Johannes F. Kretschmann, KV Sigmaringen
Tilman Krösche, KV Heidekreis
Claus Kreusch, KV Düsseldorf
Rainer Lagemann, KV Steinfurt
Robert Levin, KV Osterholz-Scharmbeck
André Meral, KV Tempelhof-Schöneberg
Michael Merkel, KV Bochum
Walter Otte, KV Friedrichshain-Kreuzberg
Herbert Rödling, KV Böblingen
Christian Sandau, KV Tempelhof Schöneberg
Gerhard Sauer, KV Berlin-Spandau
Matthias Schimpf, KV Bergstraße
Ina Schultz, KV Sigmaringen
Eva Quistorp, LV Berlin
Rüdiger Warnecke, KV Rhein Erft