Memo 2.0: Humanität und Ordnung

Praktische Vorschläge zur Lösung der Flüchtlingskrise

Vor dem Hintergrund der eigenen Fluchterfahrungen und seiner historischen Verantwortung, hat Deutschland in den vergangen Jahren wie kaum ein anderes Land bewiesen, dass Menschlichkeit und das Recht auf politisches Asyl sowie Hilfe für Menschen auf der Flucht zu den wichtigsten Grundwerten unseres Landes und unserer Gesellschaft gehören.

Dennoch kommt auch Deutschland aus rein objektiven Gründen vor allem in den Städten und Gemeinden vor Ort an die Grenzen des Machbaren und Leistbaren. Wenn wir innerhalb weniger Monate mit einer überwältigenden politischen und gesellschaftlichen Unterstützung nicht nur eine Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben und versorgen, sondern gleichzeitig die Zahl der Asylsuchenden um 70 % steigen, dann ist aufgrund der unzureichender und nicht ausreichend belastbarer Strukturen und Ressourcen weder eine flächendeckende Integration und bedarfsgerechte Betreuung aller Migranten möglich. Durch die Dauerbeanspruchung laufen die Städte und Gemeinden sowie Landkreise Gefahr, ihre Pflichten der Daseinsvorsorge gegenüber der gesamten Bevölkerung nicht mehr gerecht werden zu können. Mehr Geld für eine bedarfsgerechte Finanzierung der kommunalen Haushalte wäre in dieser angespannten Situation eigentlich selbstverständlich, wenn auch nicht gegeben, löst aber nicht alleine das Problem der strukturellen Überforderung:

  • Es fehlt an Häusern, günstigem Wohnraum und bebaubaren Flächen zur Unterbringung der Migranten, sowohl im Verfahren als auch anschließend nach einer Anerkennung.
  • Überlastete Beratungs- und Verwaltungsstrukturen aufgrund der stetig steigenden Zahl zu betreuender Menschen können weder ausreichende Betreuung noch Beratung und Unterstützung bei der Integration bieten (während in den Krisenjahren 2015/2016 auf eine Vollzeitberatungsstelle im Landkreis Miltenberg etwa 250 Geflüchtete kamen, muss aktuell eine Vollzeitstelle über 900 Geflüchtete versorgen).
  • Schulen, Integrationskurse und Kindergärten sind in vielen Fällen jenseits der Leistungs- und Belastungsgrenzen aufgrund der hohen Zahl der aufzunehmenden und zu integrierenden Kinder bei gleichzeitigem Fachkräftemangel.
  • Auch Versorgungsstrukturen wie die kinder- oder allgemeinärztliche Versorgung der Bevölkerung ist in vielen gerade ländlichen Räumen unter starkem Druck und in keinster Weise in der Lage einen Zuzug wie in den vergangenen zwölf Monaten zu bewältigen.

Dabei entstehen die Probleme einerseits dadurch, dass die, die gar kein Recht auf Asyl haben, kaum wieder abgeschoben werden können. Das ist in diesem Jahr fast jeder 2. Ankömmling (Laut BAMF Gesamtschutzquote 1-8/2023: 52 %). Andererseits sind immer mehr Kommunen auch schon von der Aufnahme anerkannter Flüchtlinge bzw. der Flüchtenden mit Aussicht auf eine Anerkennung dauerhaft überfordert. Wir müssen diese Rückmeldungen aus den Koordinations- und Beratungsstellen und der Kommunen äußerst ernst nehmen, denn viele Menschen fragen sich jetzt, ob dieser Staat – und vielleicht auch die Demokratie überhaupt noch in der Lage ist, die konkreten Probleme zu erkennen und zu lösen.

Diese Problemlage führt auch zu einer spürbar sinkenden Akzeptanz in der Bevölkerung im unmittelbaren Umfeld der Unterkünfte geflüchteter Menschen, aber auch insgesamt sinkt die Zustimmung in der Bevölkerung zu humanitärer Hilfe und zur geregelten Arbeitsmigration zunehmend.

Die Probleme sind aber nicht nur entstanden, weil wir zu menschlich waren, sondern weil wir vor allem zu wenig entschlossen nach langfristig wirksamen Lösungen für den immer größer werdenden Zuwanderungsdruck gesucht haben. Wir werden die Probleme nicht mit nur einigen wenigen Maßnahmen lösen können, es braucht eine Vielzahl um die Begrenzung und Steuerung der Migration in möglichst humanitärer Art und Weise zu erreichen.

Weltweit sind inzwischen über 100 Mio. Menschen auf der Flucht – die meisten von ihnen innerhalb ihres Landes bzw. im Nachbarland, viele vorübergehend, aber immer mehr Menschen suchen eine neue Heimat, in der sie auf Dauer leben können. Wenn die Klimakatastrophe sich weiterentwickelt und vor allem, wenn dadurch neue Konflikte und Kriege ausgelöst werden, werden sich noch viel mehr Menschen auf den Weg machen. Unsere Demokratie und unser Rechtsstaat müssen beweisen, dass sie dazu in der Lage sind, rechtlich und ethisch gangbare und in der Praxis anwendbare Wege zu finden.

Wir brauchen weder in Wort noch in Tat, menschenverachtenden Lösungen zuzustimmen oder demokratische Grundrechte in Frage stellen, nur weil von Demokratiefeinden Druck ausgeübt wird. Aber wir müssen beweisen, dass es im Einklang von Humanität und Ordnung möglich ist, die Probleme zu bewältigen. Das heißt, wir müssen die Kompetenz zur Problemerkennung, zur Lösungsfindung und zur Umsetzung derselben beweisen, auch um rechtspopulistischen Kräften das Wasser abzugraben. Wir Grünen haben das Recht auf Asyl und den menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen immer verteidigt und werden das auch weiterhin tun. Aber für uns als Verfassungspartei ist auch von zentraler Bedeutung, dass die Herrschaft des Rechts niemals in Frage gestellt werden darf und wir die breite gesellschaftliche Akzeptanz dieser Grundwerte sichern. Humanität und Ordnung gehören untrennbar zusammen.Die Akzeptanz der Grundwerte ist daher gefährdet wenn nicht gehandelt wird!

Es ist selbstverständlich, dass es bei so vielschichtigen und komplexen Aufgaben keine Zauberformel und keine einfachen Lösungen gibt. Migrationsforscher wie Koopmans und Knaus betonen immer wieder, dass nur ganzheitliche, das ganze Problem umfassende Lösungen Erfolg bringen werden. Wir müssen dabei auf Europa setzen, aber nicht auf Europa warten. Das Hin- und Herschieben der Verantwortung löst die Probleme nicht und wird auch von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr akzeptiert, die in ihrem Alltag etwa als Lehrer, Erzieherinnen, Krankenpfleger, Polizistinnen und Verkäufer das Scheitern der bisherigen Migrationspolitik sehr bewusst erleben.

Wir rufen die demokratischen Parteien dazu auf, nicht im Überbietungswettbewerb von Negieren der Wirklichkeit oder Präsentieren von nicht belastbaren Scheinlösungen zu verharren, sondern ganzheitliche Lösungen gemeinsam im Dialog zu suchen, auszuprobieren und ständig zu verbessern. Migrationsforscher wie Koopmans und Knaus sollten unbedingt stärker gehört werden. Wir wollen dazu einen konkreten Vorschlag zur Diskussion unterbreiten.

Das wichtigste Instrument für eine umfassende Lösung der gegenwärtigen Probleme ist aus unserer Sicht eine Drittstaatenlösung, wie sie u. a. von Knaus und Koopmanns vorgeschlagen werden. Um das Sterben im Meer oder auf dem Weg dahin durch Wüstenregionen zu verhindern, muss erreicht werden, dass sich erst gar keine Menschen auf diesen gefährlichen Weg machen. Dazu müssen Staaten außerhalb der EU gefunden werden, wo Asylverfahren unter klaren menschenrechtlichen Standards und der Mitwirkung des UNHCR stattfinden können. Asylsuchende könnten sich dann direkt dorthin auf den Weg machen. Sollten Menschen trotzdem auf illegale Weise nach Europa kommen wollen, würden sie in einen dieser Staaten gebracht werden, wenn sie auf dem Meer gerettet werden oder schon europäischen Boden auf irreguläre Weise erreicht haben. Ins Gespräch gebracht wurden bisher Staaten wie Ruanda, Albanien, Ägypten oder auch Tunesien. Für Ruanda gibt es bereits schon seit vier Jahren ein solches Verfahren für Menschen, die aus Libyen dorthin gebracht wurden.

Parallel dazu ist es natürlich weiterhin erforderlich, Vereinbarungen mit sicheren Herkunftsstaaten zu finden, um Migranten aus diesen Ländern dorthin zurückbringen zu können.

  1. Unterschiedliche Probleme unterschiedlich behandeln
    • Es gibt drei grundlegend unterschiedliche Arten der Migrationsbewegungen, die jede für sich andere Antworten verlangt.
      • Massenfluchten aus Kriegs- und Katastrophengebieten.
      • gezielte Arbeitsmigration
      • Asylbewerber – politisch, religiös oder aus sonstigen Gründen Verfolgte
    • Nur wenn wir diese drei Arten der Migrationsbewegungen klarer voneinander trennen und unterschiedlich behandeln, werden wir in der Lage sein, die Probleme zu lösen.
  2. Umgang mit Massenfluchten
    • Die Fluchtbewegungen aus Syrien, der Rohingya, aus der Ukraine oder dem Sudan sind die jüngsten Beispiele, die der Palästinenser ein älteres. Aber es werden noch viel größere Massenfluchtbewegungen entstehen, wenn die Klimakatastrophe ganze Landstriche unbewohnbar machen wird. Diese Massenfluchten können fast immer nur in unmittelbarer Nähe der Herkunftsländer gut bewältigt werden. Die kulturelle und oft auch sprachliche Ähnlichkeit erleichtert die Bewältigung der damit verbundenen riesigen Aufgaben. Familiäre Bindung und, sofern Rückkehr möglich ist, sind erheblich einfacher zu organisieren. Deshalb war es richtig, dass die mitteleuropäischen Länder für die Flüchtlinge aus der Ukraine die Aufgabe übernommen haben. Es war richtig und hätte viel früher in die Wege geleitet werden müssen, dass Jordanien und die Türkei und teilweise Irak die Hauptaufnahmeländer für Flüchtlinge aus Syrien wurden. Es wurde aber nicht konsequent und langfristig genug angelegt, so dass schwere humanitäre Problem aufgetreten sind und ein starker Weiterwanderungsdruck entstanden ist. Wir schlagen vor, dass folgende Grundsätze gelten sollten.
      • Der Globale Pakt für Flüchtlinge (UN-Flüchtlingspakt), der am 17.12.2018 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, ist dafür die Grundlage.
      • Die EU sollte in ihrem eigenen Interesse für die UNHCR bei der Umsetzung dieses Paktes im Afrikanischen und Nahöstlichen bis Mittelasiatischen Raum vertraglich die volle Verantwortung für finanzielle Ausstattung, Organisation und Sicherheit übernehmen und Regelungen mit den jeweils betroffenen Ländern erzielen. Die Unterfinanzierung, Ad-hoc-Organisation und auf kurzfristige Notversorgung angelegte bisherige Vorgehensweise muss aufhören. Deutschland kann dabei eine führende und Vorreiterrolle übernehmen.
      • Von Anfang an muss die wahrscheinlich langfristige Daseinsvorsorge mit geplant und sichergestellt werden. Gesundheitsvorsorge, Schulen Qualifizierung, Infrastruktur, wirtschaftliche Anbindung, Arbeitsplätze und Selbstversorgung sind die Essentials dabei.
      • Resettlement: damit die aufnehmenden Länder langfristig nicht überfordert sind, ist Teil dieser Vereinbarungen, dass andere Staaten – auch Deutschland – bestimmte Kontingente übernehmen. Als Richtwert für diese Integrationsgrenze kann die von dem Migrationsforscher Knaus entwickelte Mindestzahl von 1.500 Flüchtlingen pro 1 Mio. Einwohner genommen werden. Damit die Flüchtlinge leicht in den jeweiligen aufnehmenden Arbeitsmarkt integriert werden können, werden von Anfang in den Aufnahmelagern Sprach- und weitergehenden Qualifikationskursen aufgebaut. In der gegenwärtigen Lage allerdings sind die Resettlementprogramme erst einmal auszusetzen, bis sich die Lage sich wieder deutlich entspannt hat.
      • Für die aufnehmenden Länder ist die Ansiedelung von Flüchtlingen in so großer Zahl, eine ungeheure Belastung, aber – richtig gemacht – auch eine Chance. Die aufnehmenden Ländern dürfen jedoch zur keiner Zeit auch nicht langfristig finanziell und organisatorisch allein gelassen werden. Gleichzeitig müssen durch Redundanz und vertraglich alle erpresserischen Elemente von Anfang an ausgeschlossen werden.
  3. Umgang mit Arbeitsmigranten
    • Europa und insbesondere Deutschland sucht händeringend qualifizierte und qualifizierungsfähige Arbeitskräfte. Tausende Menschen aus vielen Ländern suchen Arbeit. Trotz dieser Win-Win-Situation herrscht Rechtlosigkeit, Chaos. Statt Herrschaft des Rechts scheint im Augenblick die Herrschaft des Zufalls und Fitness zu gelten, die entscheidet, wer zu uns kommt. Diejenigen, die versuchen über den Irrweg Asylverfahren, zu uns zu kommen, entsprechen oft nicht unseren Qualifikationsanforderungen. Wir können nicht warten, bis die EU die Problematik löst. Deutschland braucht einen eigenen klaren Handlungsplan. Mit dem jetzt beschlossenen Einwanderungsgesetz haben wir erste rechtliche Grundlagen dafür geschaffen. Wir schlagen folgende weitere Maßnahmen vor:
      • Beschleunigung und Erleichterung der Beantragung von Arbeitsvisa in die Botschaften Deutschlands weltweit. Nur über die Botschaften kann man die Berechtigung zur Arbeit in Deutschland erlangen. Das ist eigentlich selbst verständlich, aber gegenwärtig ist das Gegenteil der Fall. In den Botschaften werden die Voraussetzungen geprüft. Entsprechender Ausbau der Botschaften und sehr zügige Bearbeitung ist dafür die Bedingung, denn die gegenwärtigen Vorgehensweisen und Wartezeiten sind völlig inakzeptabel.
      • Für diejenigen, die die Voraussetzungen nicht haben, wird ein umfassendes Schul- und Qualifikationsangebot in ihrem eigenen oder benachbarten Land gemacht. Dafür:
      • In Zusammenarbeit und gemeinsamer Finanzierung mit allen interessierten Wirtschaftsverbänden Aufbau eines großen weltweit agierenden „Raiffeisen“-Instituts (oder Robert Bosch Institut oder irgendeinen anderen Namen) in allen interessierten Ländern, um Handwerker, Industrie- oder landwirtschaftliche Facharbeiter vor Ort auszubilden, mit der Möglichkeit nach bestandener Prüfung in Deutschland arbeiten zu können, evtl. in Zusammenarbeit und Nutzung der Goetheinstitute. Diese Menschen werden auch in ihrem eigenen Land einen großen Mehrwert schaffen und dies könnte große Bedeutung für die Entwicklung dieser Länder gewinnen.
      • Im Gegenzug: Jeder der in Deutschland als illegal Eingereister aufgegriffen wird,
        • Wird sofort in sein Heimatland abgeschoben. Dazu werden Abkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern geschlossen, die deutliche Vorteile für diese Länder haben. Weigern sich Länder, werden die Beziehungen zu diesen Ländern drastisch reduziert.
        • Er/sie erhält ein 10-Jähriges Einreiseverbot.
        • Diejenigen, bei denen dies nicht möglich ist, werden in Abschiebehaft genommen, allerdings mit dem Ziel, sie möglichst schnell in eines der zur Verfügung stehenden Drittländer zu bringen.
        • Sollte die Regelung mit Drittländern noch länger dauern, müssen Ersatzlösungen gefunden werden, die sichere laufende Informationen über den Aufenthaltsort der Abzuschiebenden liefern. Die Versorgung bis zur Abschiebung besteht dann ausschließlich aus Unterkunft und Sachzuwendungen.
        • Für alle 300.000 in Deutschland lebenden abgelehnten Asylbewerber gilt grundsätzlich die gleiche Regelung. Für solche, die schon länger als 2 Jahre in Deutschland sind und eine gute Integrationsperspektive haben, kann eine einmalige Sonderregelung einer zunächst befristeten Aufenthaltserlaubnis getroffen werden.
      • Gewinnung anderer europäischer Staaten für dieses Qualifikations- und Anwerbesystem.
      • Überprüfung des neuen Einwanderungsgesetzes auf Wirksamkeit schon nach 12 Monaten und evtl. Anpassung.
  4. Asylbewerber – politisch, religiös oder aus sonstigen Gründen Verfolgte
    • Wir müssen sehr schnell unterscheiden zwischen echten Asylbewerbern und Arbeitsmigranten unter dem Label des Asyls. Nur dann sind wir in der Lage, denjenigen, die wirklich vor Tod und Verfolgung fliehen, langfristigen Schutz zu gewähren. Dazu muss folgendes geklärt werden.
      • Solange eine Drittstaatenregelung (s.o.) noch nicht umgesetzt worden ist, unterstützen wir den in Luxemburg gefundenen Asylkompromiss.
      • Nur bei positiven vorläufigem Entscheid, werden sie –
        • Sofern sie sich an der Grenze Europas befinden, nach de GEAS Verfahren verteilt.
        • Sofern sie in Deutschland sind, an die Kommunen verteilt.
        • Wenn nach Prüfung des Verfahrens dennoch negativ entschieden und dies vor Gericht Bestand hat, erfolgt die Ausweisung entsprechend Punkt 3.
      • Die Bewerber mit positivem vorläufigem Bescheid haben sofort das Recht zu arbeiten. Alle Integrationsmaßnahmen gelten für sie.
      • Bei negativem vorläufigem Entscheid in der Erstprüfung tritt die Regelung ensprechend Punkt 3 in Kraft. Der Bewerber behält aber sein Klagerecht und dessen Finanzierung nach dem Armenrecht.
      • Es ist sinnvoll eine Richtzahl zu benennen, wie viele Flüchtlinge pro Jahr (aus Punkt 2. Und 4.) aufgenommen werden können. Wir halten die Größenordnung von maximal 200.000 pro Jahr (ohne Ukraine) gerade noch für machbar. Es darf aber aus nachvollziehbaren Gründen keine Tür-zu-Regelung sein. Lebensbedrohlich Verfolgte müssen immer das Recht auf Asyl behalten.
  5. Die Finanzierung
    • Wenn wir die Anzahl der Flüchtlinge auf berechtigte Asylbewerber reduzieren, haben wir Milliarden Euros zur Verfügung , die wir für diese Vorschläge nutzen können.
  6. Sofortmaßnahmen
    • Umfassende sofortige Grenzkontrollen (stationär kombiniert mit Schleierfahndung) neben Bayern zusätzlich in Sachsen Brandenburg Mecklenburg Vorpommern, da vor allem aus Polen und Tschechien dort nicht registrierte Flüchtlinge kommen.(erfolgt wohl inzwischen, aber wir unterstützen das)
    • Zurückweisung und Rückführung aller schon in anderen Ländern schon Erfassten. Erzwingung notfalls über den EUGH. Es kann nicht sein, dass sich Polen und andere auf Kosten von Deutschland einen schlanken Fuß machen. Das muss sehr deutlich werden.
    • Weiterleitung an die Kommunen nur Bewerber mit berechtigten Aussichten bzw. abgeschlossenem Asylverfahren.
    • Massiver Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, 100.000 Wohnungen zusätzlich zu allen bisherigen Plänen durch äußerst attraktive Konditionen und Tilgungszuschüsse 10 Mrd. Sonderbudget. (Fokussiert auf Genossenschaft und öR WoBaugesellschaften). Dazu gehören serielles Bauen und auch Modul-Häuser, die auf gemieteten Flächen aufgestellt und bei Bedarf verlegt werden können sowie Anlass bezogene Aufhebung von Flächenrestriktionen.
    • 15.000 Euro für jeden von einer Kommune aufgenommenen Flüchtling, davon 5.000 ausschließlich für Integration, Qualifizierung und Betreuung für mind. 3 Jahre.
  7. Neuaufstellung und Finanzierung der gesamten Integrationsarbeit als Pflichtaufgabe der Kommunen mit festen Budgets im entsprechenden Haushalt, um das Thema Integration aus der bisherigen, instabilen Projektfinanzierung herauszulösen. Dies ist ein Extrathema, das auf der Basis der bisherigen Erfahrungen mit vielfach insuffizienten Systemen und unzureichender Finanzierung diskutiert werden sollte. Es ist für den sozialen Frieden in unserem Land von großer Bedeutung. Die Fragestellung, wie die sprachliche, gesellschaftliche und berufliche Integration besser, d.h. rascher, nachhaltiger und flächendeckender gelingen kann, muss wissenschaftlich und praxisnah untersucht werden, um das Angebot der Sprach- und Integrationskurse zu verbessern.
  8. Darüber hinaus muss endlich offen darüber gesprochen werden, was eigentlich die Integration von Millionen von Menschen, egal ob Arbeitsmigranten oder Flüchtlinge für unsere Gesellschaft bedeutet und wie wir verhindern, dass daraus schwere soziale Konflikte entstehen. Ein Einwanderungsland unterscheidet sich grundlegend in der Organisation seiner sozialen Prozesse von weitgehend abgeschotteten Ländern. Deutschland hat erst jetzt sich dazu bekannt, ein Einwanderungsland zu sein, aber noch lange nicht die Konsequenzen daraus gezogen und Grenzen bzw. Anforderungen an die Migranten benannt.
  9. Kurzfristige Zurückweisungen! Viele europäischen Länder an den Außengrenzen Europas praktizieren umstrittene Push-Backs, mal verdeckt, mal auch offen. Der überwiegende Teil der jeweiligen Bevölkerung unterstützt dieses Vorgehen.Die Notwendigkeit zum Handeln mit dieser Art von Zurückweisung (kein Refoulement!) entsteht aus Sicht dieser Länder daher, dass weder die Drittstaatenlösung noch die beschleunigten Asylverfahren an den EU-Außengrenzen kurzfristig umgesetzt werden können. Zudem lassen auch die angestrebten Vereinbarungen (Rücknahmen, Stoppen der Schleuserkriminalität usw.) mit anderen Staaten (Tunesien z.B.) auf sich warten bzw. erweisen sich als nicht immer belastbar. Im Osten Europas hat der Druck auf die Grenzen der baltischen Staaten und Polen gegenwärtig derart zugenommen, da Putin und Lukaschenko Migranten verstärkt als Waffe in der hybriden Kriegsführung einsetzen. Mit dem wachsenden russischen Einfluss in Zentralafrika dürfte auch von dort der Migrationsdruck weiter wachsen. Bei Push-Backs darf es auf keinen Fall zu brutalen Übergriffen durch die Grenzschützer kommen. Jede Art der Gewaltanwendung ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Den Zurückgewiesenen sind alle Mittel zur Verfügung zu stellen, um unbeschadet den Rückweg antreten zu können. Ob allerdings Push-Backs an den europäischen Grenzen tatsächlich menschenrechtskonform und legal umgesetzt werden, können letztlich nur Gerichte entscheiden. In drei Urteilen (2020, 2021 und 2022) hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Push-Backs befasst. An den dort formulierten Maßstäben muss sich der Vollzug orientieren.

Vert Realos – Oktober 2023