Die offene Gesellschaft Europas und der Islam

Religionsfreiheit bedingt die Anerkennung des Primats unserer
freiheitlichen-demokratischen Grundordnung
Zum Umgang mit dem Islam und den Islam-Verbänden in Deutschlands

Angesichts der vielen islamistischen Terroranschläge mitten in Europa, zuletzt in Frankreich, Österreich und Deutschland, gilt es für uns aber auch für die gesamte Gesellschaft wie für den Staat insgesamt, sich den Ursachen zuzuwenden. Neben anderen Aspekten, wie etwa Fragen der Sozial- und Integrationspolitik aber auch der Sicherheitspolitik kommt immer mehr auch der Umgang mit dem organisierten Islam und seinen Verbänden in den Blickpunkt. Ein eher unkritischer Umgang im Dialog und in der Kooperation mit ihnen hat sich als falsch erwiesen. Ein Neuanfang auf kritischerer Basis soll mit diesem Beschluss in den Blick genommen werden und für die Partei verbindliche Richtschnur sein, auch für dringende neue politische Impulse in Staat und Gesellschaft hinein. In diesem Papier sind auch die Vorstellungen und Forderungen zum Umgang von Bündnis90/Die Grünen mit den Islam-Verbänden zusammenfasst.

Wir brauchen Kriterien für die Neuanerkennung von Islamverbänden, mit denen unser Staat kooperieren kann und soll. Dazu gehören:

– die unbedingte Vorrangstellung der staatlichen Ordnung und der Gesetze (Gewaltverbot)
– die Toleranz und Akzeptanz der Ausformungen des Lebens der freiheitlichen Gesellschaft, etwa
der Meinungsfreiheit von beißender Satire
– Gleichstellung von Frau und Mann und Anerkennung der Kinderrechte
– Finanzierung aus eigener Kraft (Beiträge)
– Geistliche müssen in Deutschland/Europa ausgebildet oder anerkannt werden

Die Unterscheidung zwischen Islamismus (schlecht) und Islam (gut) ist dabei nicht zielführend. Wir brauchen genauere Analysen, auch vor dem Hintergrund der Programmatik der Grünen, etwa dem neuen Grundsatzprogramm. Ein Islam, der uns in die Zeit vor der Aufklärung zurückführen will bzw. wird, kann kein Partner für uns Grüne und Europa sein. Nicht nur IS, Salafisten, Muslimbrüder etc. sind Feinde des Staates und der offenen Gesellschaft, das Spektrum geht viel weiter.

Bundeskanzlerin Merkel hat sich in ihrer Regierungstätigkeit diesem Thema nicht gestellt und die Länder alleine gelassen, die etwa um Islamischen Religionsunterricht zu etablieren mit den vorhandenen Islamverbänden zusammenarbeiten. Hier ist seitens der GroKo nichts mehr zu erwarten. Allenfalls in Richtung Sicherheitspolitik. Auch hier gibt es aufzuarbeitende Mängel, die seitens unserer Bundestagsfraktion bereits deutlich vorgetragen wurden.

Ein Islam, der sich entsprechend unserer Vorgaben aufstellt, ist wie die Kirchen, die Juden oder andere Religionsgemeinschaften als Partner willkommen und hat seinen Platz mitten in Deutschland und Europa.

Die Religionsfreiheit ist kein Obergrundrecht

Die Grünen verlangen, die Zusammenarbeit mit religiösen Gemeinschaften – unabhängig von ihrer Konfession – an die Beachtung verfassungsmäßiger Rechte zu binden.

Die größten Islamverbände hierzulande verfolgen eine konservativ-orthodoxe Auslegung des Islam. Dabei geht es um zementierte Geschlechterrollen und gesellschaftliche Leitbilder, die teilweise inkompatibel mit den Wertvorstellungen einer offenen, demokratischen Gesellschaft und eines selbstbestimmten Lebens sind.

Verbände wie der DITIB als ausführendes Organ der türkischen Religionsbehörde betreiben eine rigorose Identitätspolitik mit autoritären Binnenstrukturen. Hinzu kommt die Abhängigkeit vieler dieser Verbände von Regierungen autoritär geführter Staaten. Diese nutzen die Verbände als verlängerten Arm ihrer Interessen. Sie verwandeln das individuelle Grundrecht der Religionsfreiheit zum Anspruch weniger, unkontrollierte Macht über andere auszuüben.

Die Grünen haben sich mit den verschiedenen islamischen Vereinigungen in Deutschland auseinandergesetzt und Kriterien entwickelt, wie die Partei sowie Bund, Länder und Kommunen künftig mit diesen Verbänden umgehen sollten.

Der Staat hat die Pflicht, Übergriffe auf die Rechte anderer Menschen im Namen einer Religion zu unterbinden. Diese Eindämmung der Übermacht der Orthodoxen ist kein Versuch, Religionsgemeinschaften mit hoheitlichen Mitteln nach staatlichen Vorgaben reformieren zu wollen. Das Gebot der Neutralität in Religionsangelegenheiten ist jedoch kein Blankoscheck, Menschenrechte zu missachten sowie Frauen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu diskriminieren. Wer sich so verhält, hat keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Die Grünen befürworten, dass sich die Partei auch an den Vorstellungen des französischen Präsidenten Manuel Macron in seiner Rede von 1. Oktober 2020 orientiert. Der Präsident stellt treffend klar, dass die Religionsfreiheit dort endet, wo die Regeln des Glaubens mit der Demokratie unvereinbar sind. Deutschland sollte diese Position mittragen und Frankreich unterstützen.

Kritischer Umgang mit dem Islam und den reaktionären politischen Islam-
Verbänden


Die Realität des organisierten Islam in Deutschland ist heute von einer Dominanz konservativ- orthodoxer Verbände geprägt. Daneben gibt es auf der einen Seite Akteure, die dem politischen Islam, Islamismus, zuzuordnen sind, auf der anderen Seite Akteure eines liberalen Islam. Wir wollen stärker die Vielfalt des Islam wahrnehmen, die Sichtbarkeit liberaler Muslime stärken und die Beachtung der Menschenrechte (insbesondere gegenüber Frauen, Kindern und LGBTIQ*) konsequent einfordern.

1. Vorbemerkung zu den Grundsätzen unserer Religionspolitik
Die Glaubensfreiheit als Grund- und Menschenrecht ist Grundlage grüner Religionspolitik. Der Staat ist Garant dafür, dass im gesellschaftlichen Raum religiöse und weltanschauliche Vielfalt existieren kann. Voraussetzung für einen solchen Schutz der Freiheitsrechte ist die Neutralität des Staates in Religionsfragen. Diese Neutralität darf aber nicht verwechselt werden mit Gleichgültigkeit gegenüber gesellschaftlichen Verwerfungen, die Anlass zur Besorgnis bieten. Gefahren für die religiös-weltanschauliche Vielfalt drohen durch das Dominanzgebaren streng hierarchisch organisierter religiöser Gemeinschaften. Diese spiele oftmals die Belange fremder Staaten gegen die Freiheitsrechte hier lebender Menschen aus. Hier sind staatliche Stellen in derPflicht, die Rechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger vor einer solchen kollektivistischen Vereinnahmung zu schützen.

Zur Glaubensfreiheit hat sich die Grüne Partei in ihrem Beschluss der BDK in Münster 2016 bekannt. Diese Beschlüsse verstehen wir als Grundlage, nicht aber als Begrenzung, für unsere Arbeit. Wir erwarten insbesondere von den Fraktionen in Bundestag und den Landesparlamenten, dass sie den Beschluss ebenfalls in praktische Politik umsetzten.

2. Grundsätze grüner Religions- und Weltanschauungspolitik
Religionspolitik ist ein überaus vielgestaltiger Bereich der Gesellschaftspolitik. Sie umfasst das Zusammenleben von Menschen in einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft. Gehörten noch in den 1950er Jahren des vergangenen Jahrhunderts über 95 Prozent der Menschen zumindest in der alten Bundesrepublik der evangelischen oder katholischen Kirche an, so sind es aktuell nur noch wenig mehr als die Hälfte. In den neuen Bundesländern und den Großstädten sind deren Angehörige längst in der Minderheit. Der Zuzug von Menschen aus muslimisch geprägten Ländern hat die religiöse Ausdifferenzierung der Bevölkerung noch weiter verstärkt.

Der Staat muss in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral sein, will er der wachsenden Vielgestaltigkeit gerecht werden. Voraussetzung für Neutralität ist die Gleichbehandlung der einzelnen Personen und Gemeinschaften und der konsequente Kampf gegen jede Form religiös und weltanschaulich motivierter Diskriminierung – auch durch Gläubige und Glaubens- wie Weltanschauungsgemeinschaften. Ferner ist jeder Machtanspruch von dieser Seite klar zurückzuweisen.

Religionsfreiheit ist neben der Wissenschaftsfreiheit zwar das einzige Grundrecht, das nur durch die Grundrechte anderer beschränkt werden kann. Religionsfreiheit ist aber kein Obergrundrecht, erst recht nicht die korporative Religionsfreiheit religiöser Institutionen, dem sich die Rechtsgemeinschaft und ihre Angehörigen zu unterwerfen haben. Jeder religiös und weltanschaulich begründete Herrschaftsanspruch ginge zu Lasten der Freiheit anderer. Von daher müssen sich alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auch grundsätzlich kritisieren lassen und auf jeden Vorrang verzichten. Privilegierende Sonderregelungen für Akteure des politischen oder orthodoxen Islam etwa im Bereich von Schulen oder anderen öffentlichen Bereichen, lehnen wir als Eingriff in die Freiheitsrechte sowie aufgrund der Verpflichtung des Staates zur Neutralität ab.

3. Kritische Auseinandersetzung mit dem politischen Islam
Die Anforderungen an eine deutsche Islam-Politik haben sich in den vergangenen Jahren tiefgreifend verändert. Einerseits gibt es eine veränderte muslimische Landschaft in Deutschland: Die Forschungsgruppe fowid schätzt die Zahl der konfessionsgebundenen Muslim*innen auf 4,3 Millionen (etwa 5% der Bevölkerung). Vor wenigen Jahren dominierten noch türkeistämmige Muslim*innen der ersten und zweiten Generation. Durch den Zuzug von Geflüchteten ist nun vor allem die Zahl arabischstämmiger und afghanischstämmiger Muslime stark gestiegen – viele werden langfristig in Deutschland bleiben. Gleichzeitig suchen auch (türkeistämmige) Muslim*innen der zweiten und dritten Generation, deren primäre Sprache meistens Deutsch ist, nach Wegen, sich Gehör zu verschaffen. Zur Zeit ist es vor allem die salafistische Szene, die deutschsprachig geprägte Moscheen unterhält und jungen Muslim*innen den Islam in ihrer Interpretation auf Deutsch zugänglich macht – Angebote anderer Islam-Interpretationen auf Deutsch gibt es nur vereinzelt.Als Grüne folgen wir dem Leitbild einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, in der Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Glaube und Weltanschauung wie ethnischer Herkunft gleichberechtigt leben. Dies wirkt sich auch auf unser Bild von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus. Grüne können ebenso wenig wie der deutsche Staat den Islam (oder irgendeine andere Religion oder Weltanschauung) reformieren. Das wäre eine Verkennung des Neutralitätsgebots. Doch die Gewährung von Unterstützung kann nicht bedingungslos sein. Wer anti-demokratische Haltungen verbreitet, darf dafür auf keinen Fall staatliche Unterstützung bekommen. Wer Gewalt gegen Frauen und Kindern das Wort redet, begeht eine Straftat.

Im neuen Grundsatzprogramm der Grünen ist daher klar formuliert: „Islamismus stellt sich gegen Demokratie, Menschenrechte und Freiheit. Der Staat muss in der Lage sein, jede Form von Terror und Fundamentalismus abzuwehren. Dazu gehören neben sicherheitspolitischen Maßnahmen auch Prävention und Deradikalisierungsprogramme in aktiver Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und Religionsgemeinschaften.“(263).

Religionsgemeinschaften und Verbände, die auch innerreligiös dem Prinzip der Gleichberechtigung folgen und versuchen, religiöse Quellen und Traditionen im Lichte einer demokratischen, gleichberechtigten Gesellschaft auszulegen, stehen uns Grünen zweifellos politisch näher und passen gut zur offenen Gesellschaft Europas.

Wir wollen diesen reformbereiten muslimischen Kräften dabei helfen, sich Gehör zu verschaffen und sich gegen die Dominanz der konservativen Kräfte zu behaupten. Wir werden progressive Kräfte auch innerhalb der Verbände unterstützen. Die konstruktive Kritik an der grünen Islampolitik, die von vielen betroffenen Menschen mit Migrationshintergrund (von denen viele aus islamisch geprägten Ländern abstammen) geäußert wird, wird die Partei verstärkt aufgreifen und in konkretes politisches Handeln umsetzen! In diesem Zusammenhang bedeutsam ist etwa der Brief der „Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung“ an die Parteivorsitzenden.

Denn religiöse Neutralität heißt nicht, den Dingen ihren Lauf zu lassen und in Religionsfragen dem Recht des Stärkeren und Größeren den Vorzug zu geben. Zu oft wurden bisher problematische Positionen der orthodoxen Islamverbände kritiklos stehengelassen oder sogar im Zweifel befördert.

Der Staat hat die Aufgabe, auch unter Wahrung seiner Neutralitätsverpflichtung, auf der Trennung von Staat und Religion zu bestehen und sie durchzusetzen, denn das säkulare staatliche Recht hat Vorrang gegenüber allen religiösen Vorschriften wie etwa der Scharia. Auch die Zivilgesellschaft ist aufgefordert, hierfür einzutreten. Wer religiöse Normen über demokratisch legitimiertes Recht stellt, schließt sich selbst aus der liberalen Wertegemeinschaft der offenen freiheitlich demokratischen Gesellschaft aus.

Islamische Verbände haben wie alle anderen religiösen und weltanschaulichen Akteure selbstverständlich das Recht, sich an politischen und gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten. Sie repräsentieren allerdings keinesfalls alle Menschen, die ihre Wurzeln in islamischen Ländern haben und auch bei weitem aktuell nicht alle bekennenden Muslime, sondern allenfalls ihre Mitglieder. Versuche, diese Bevölkerungsgruppe pauschal zu vereinnahmen, um ihren politischen Einfluss auf die demokratische Gesellschaft auszubauen und andere Stimmen zu marginalisieren, erteilen wir eine klare Absage.

Auch ist es diskriminierend, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bestimmten benachteiligten Gruppen in Religionsgemeinden faktisch nicht zustehen bzw. sie an der Ausübung der Grundrechte gehindert werden.

Wir unterstützen Reformbewegungen von Frauen, insbesondere auch jungen Frauen und Mädchen, dabei, ihre Positionen und Lebensweisen eigenständig und unabhängig von denVerbandsleitungen zu vertreten, wenn sie sich für die Geschlechtergleichstellung, ein selbstbestimmtes Leben und gegen patriarchale Bevormundung einsetzen. Grundlage hierfür sind die Menschen- und insbesondere die Frauenrechte, die universell gelten und unteilbar und unverhandelbar sind.

Die im „Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM)“ zusammengeschlossen Dachverbände sind, sind DİTİB, der von Millî Görüş dominierte Islamrat, der Zentralrat der Muslime sowie der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) repräsentieren nur einen kleinen Teil der in Deutschland lebenden Muslimen. Gerade die Verbände mit starker Bindung an die Türkei sind nicht geeignet, die größer werdende Zahl nicht-türkeistämmiger Muslim*innen sowie der Muslime der 3. Generation zu repräsentieren. Daher wollen wir zukünftig die liberalen Verbände wie den Liberal-Islamischen Bund oder die Initiative säkularer Islam stärker in den Dialog und Kooperationen einbinden.

4. Konsequenzen für den Umgang mit den Islamverbänden
Wir erheben folgende Forderungen:

1. Der Islam in Deutschland muss künftig von Bündnis 90/DIE GRÜNEN stärker in seiner Vielfalt wahrgenommen werden. Grüne intensivieren daher den Austausch mit liberalen sowie säkularen muslimischen Verbänden und Initiativen. Dabei ist zu verdeutlichen, dass die orthodoxen Verbände kein Monopol haben, „den Islam“ in Deutschland zu repräsentieren.

2. Als grüne Partei dürfen wir nicht alle aus muslimisch geprägten Ländern abstammenden Menschen als Muslime wahrnehmen und behandeln. In allen Ländern der Welt – wie auch hier in Deutschland – gibt es zahlreiche Gläubige anderer Religionen, etwa – oft auch vom Islam verfolgter – Christen und andere Nicht-Islam-Gläubige, die aus muslimisch geprägten Staaten abstammen. Wenn es zur Diskriminierung dieser Nicht-Islam-Gläubigen kommt – ob durch den Staat oder die Gesellschaft, durch Muslime oder Nicht-Muslime, müssen wir uns dem entschieden entgegenstellen. Es ist unerträglich, dass Menschen die Grundrechte – hier die Religionsfreiheit – für sich selbst beanspruchen – ihren Kritiker/innen aber die Nutzung ihrer Grundrechte absprechen und sie so bedrohen, dass sie unter Polizeischutz stehen müssen.

3. Da sich DİTİB in den letzten Monaten und Jahren noch stärker an die türkische Religionsbehörde und die Person des türkischen Präsidenten Erdogan angelehnt hat und von Ankara aus effektiv kontrolliert wird, erscheint ein tiefgreifender Wandel von DİTİB, bei dem sich die Organisation aus dem Zugriff des türkischen Staates löst, praktisch ausgeschlossen. Fördern sollten wir aber Verbände, die autonom von ausländischem staatlichen Einfluss sind und in denen in Deutschland lebende Muslim*innen die Entscheidungen treffen. Grüne dürfen daher die staatliche Zusammenarbeit mit DİTİB auf allen Ebenen nicht weiter ausbauen. Das schließt einen Austausch mit reformorientierten Moscheegemeinden nicht aus. Bei bestehenden Kooperationen ist deren Einschränkung oder Einstellung zu prüfen, etwa beim islamischen Religionsunterricht oder den Beiräten für die islamische Theologie wie auch die Gefängnisseelsorge.

4. Gegenüber den übrigen orthodoxen Islamverbänden wie Millî Görüş sollten Grüne künftig verstärkt kritische Themen ansprechen. Da die Verbände nach wie vor landsmannschaftlich organisiert sind und die Voraussetzungen zur Anerkennung als Religionsgemeinschaften und als Körperschaften des Öffentlichen Rechts nicht erfüllen, sollten Grüne eine solche Aufwertung des Rechtsstatus auch nicht anstreben. Die Beschneidung von Frauenrechten, religiöse Indoktrination von Kindern und die Diskriminierung und das Unsichtbarmachen von LGBT im religiösen Raum sind genauso anzusprechen wie die internationale Zusammenarbeit der Verbände mit islamischen Organisationen, die den säkularen Staat ablehnen und Menschenrechte unter einen Scharia Vorbehalt stellen. Menschenrechte, insbesondere Frauenrechte und Kinderrechte, müssen von den Grünen gegenüber religiösen Akteuren genauso vehement eingefordert werden wie gegenüber allen anderen Akteuren auch. Der Staat muss, flankiert durch Neutralitätsgesetze – vor allem im Bereich der Justiz sowie im Bildungswesen – uneingeschränkt gewährleisten, dass jede/r Bürger*in die gleichen Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten hat. Die Möglichkeiten der freien Entfaltung dürfen nicht rigiden religiösen oder kulturellen Normen untergeordnet werden.

5. Wir lehnen die Gründung und den Betrieb von Auslandsschulen ab, an denen ohne Einflussmöglichkeit für den deutschen Staat ein patriarchales oder gar antidemokratisches Islamverständnis gelehrt wird Derartige Schulen dürfen in Deutschland nicht genehmigt werden.

6. Künftig muss es zum Regelfall werden, dass in Deutschland tätige Imam*innen auch in Deutschland nach den hier geltenden Grundsätzen an Hochschulen ausgebildet oder mindestens anerkannt werden. Wir wollen nicht, dass von der akademischen Öffentlichkeit isolierte Akademien der großen orthodoxen Verbände oder von geschlossenen Religionsgemeinschaften wie der Ahmadiyya die Imam-Ausbildung dominieren. Imame, die wirtschaftlich und logistisch von autoritären Regimen abhängig sind, passen nicht in eine demokratische Gesellschaft. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die Imam-Ausbildung hierzulande nach demokratischen und rechtsstaatlichen Vorgaben unterstützen. Diese Förderung muss aber grundgesetzkonform erfolgen und politisch sinnvoll sein.

Dies heißt im Einzelnen:

6.1. Eine Imam-Ausbildung bedarf Moscheegemeinden und -verbände als Partner, die gewillt sind, die Imaminnen und Imame künftig im Gottesdienst einzusetzen. Für eine solche Kooperation kommen nur Verbände in Frage, die Demokratie und Pluralismus respektieren und den Islam als Teil der deutschen Gesellschaft verstehen. DİTİB erfüllt dieses Kriterium zweifellos nicht.

6.2. Eine Finanzierung der Anstellung von Imaminnen und Imame durch den deutschen Staat lehnen wir ab – dies widerspräche dem grundgesetzlichen Gebot, Religion und Staat zu trennen. Die Verbände bzw. Moscheegemeinden müssen die Imam*innen selbst finanzieren. Um die Etablierung der in Deutschland ausgebildeten Imame und Imaminnen zu befördern, sollen sich Grüne für eine nichtstaatliche Anschubfinanzierung einsetzen, die beispielsweise durch deutsche private Stiftungen gewährt werden kann.

6.3. Für die Ausbildung der Imame/innen kann zunächst auf die bereits etablierten Strukturen für islamische Theologie an staatlichen Hochschulen zurückgegriffen werden. Dabei ist die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz vollgültig zu beachten. Wir fordern aber auch eine Einbindung der nicht-konfessionellen Islamwissenschaft, um angehenden Imam/innen auch eine kritische, nicht-konfessionelle Perspektive auf den Islam zu vermitteln.


November 2020
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